Damit kann jedem Gerät innerhalb des USV-geschützten Netzwerkes eine eigene Ein- und Abschaltzeit vorgegeben werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Schaltet der Arbeitnehmer aber mehr oder weniger häufig die Kamera ab, so lassen sich auch hieraus gegebenenfalls Rückschlüsse auf das Verhalten der Arbeitnehmer in der Richtung ziehen, daß er während der Abschaltzeit nicht seiner Arbeit nachgeht. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)