Prout-Finanzvorstand Günter Laukhardt sagte, eine Aktienzusammenlegung sei neben Akquisitionen und Fusionen eine Möglichkeit, mit denen sich das Unternehmen befasse. (Quelle: Die Welt 2001)
Sollte sich der Kurs bis Oktober nicht wie gewünscht entwickeln, sei eine außerordentliche Hauptversammlung zur Genehmigung einer Aktienzusammenlegung noch im Laufe des Geschäftsjahres möglich. (Quelle: Die Welt 2001)
Gemäß Aktiengesetz muss das Unternehmen daher unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die auch über die vorgeschlagene Aktienzusammenlegung beschließen soll. (Quelle: NetZeitung)