Ausdrücklich hat das Kasseler Gericht zudem Kalankes Argument zurückgewiesen, seine Kollegin Glißmann sei ja Doppelverdienerin und deshalb weniger auf die Beförderung angewiesen als ein alleinverdienender Ehemann. (Quelle: TAZ 1996)
Das gute alte Paschamärchen von der "Doppelverdienerin". (Quelle: TAZ 1994)