Das Fernabsatzgesetz schützt den Käufer zwar vor schwarzen Schafen im E-Commerce, doch nicht immer halten sich virtuelle Geschäfte an die Regeln. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Münchner IT-Rechtsanwalt Jan Gert Meents betont, dass der Kunde mit dem jüngst erst eingeführten neuen "Fernabsatzgesetz" das Geschehen selbst in der Hand habe. (Quelle: DIE WELT 2001)
Aber Käufe per E-Mail fallen möglicherweise unter das Fernabsatzgesetz . (Quelle: Die Welt 2001)