Schrittweise soll das Kindergeld auf den Betrag steigen, den die maximale kindbezogene Steuerentlastung über Freibeträge ausmacht, das sind derzeit rund 230 Euro im Monat. (Quelle: Die Welt Online)
Bei Zusatzeinkünften greife der Fiskus künftig voll zu, weil die Freibeträge bereits für die Rente verbraucht worden seien. (Quelle: Die Welt 2002)
Bislang gilt, dass Pensionen nach Abzug großzügiger Freibeträge in vollem Umfang steuerpflichtig sind, während das Finanzamt bei Rentnern nur auf den so genannten Ertragsanteil zugreift. (Quelle: Die Welt 2002)