Die Fremdenpolizei hat sich offiziell auf 30 000 festgelegt. (Quelle: Die Zeit 2000)
Aus Tschechien werden sie nicht weiter abgeschoben; die tschechische Fremdenpolizei hat zu diesem Zeitpunkt für schnelle Abschiebungen keine gesetzlichen Möglichkeiten. (Quelle: Die Zeit 2000)
Erforderlich ist heute, so Müller-Zisimos, in diesem Grenzgebiet zur Türkei lediglich noch der formlose Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der Fremdenpolizei jedoch schnell erteilt wird. (Quelle: Die Welt 2001)