Die Grenzfrage blieb offen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Im ersten Fall blieb die Grenzfrage tabu, weil die Wiedervereinigung erklärtes Ziel des Grundgesetzes war. (Quelle: Die Zeit 2002)
Beide regelten nun auch im Westteil des Kaspischen Meeres die Grenzfrage und klärten damit die Besitzansprüche auf die dort lagernden Erdölreserven. (Quelle: Die Welt Online)