Die Möglichkeit entfällt, die Fortbildungsschulung und/oder Fortbildungsprüfung noch innerhalb von sechs Monaten (Karenzfrist) nach Ablauf der Gültigkeit des Schulungsnachweises zu absolvieren. (Quelle: Die Welt 2002)
Dabei wäre es keineswegs legitim, die Karenzfrist der Post um viele Jahre auszudehnen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Nicht legitim ist es indes, die Karenzfrist viele Jahre auszudehnen. (Quelle: DIE WELT 2000)