Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Dienstag dem Tagesspiegel, dass neben Verheirateten auch Homosexuelle in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft nicht zur Bundeswehr müssten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nur 5,4 Prozent der nicht ehelichen Kinder, rechnen die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vor, lebten mit ihren in einer Lebensgemeinschaft verbundenen Eltern zusammen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ganz en passant hat also das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung den rechtlichen Abstand zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft zementiert. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)