Er weiß, wann eine Nachprüfung möglich ist und wann ein Notenausgleich gemacht werden kann. (Quelle: Süddeutsche Online)
Sie bezogen sich unter anderem auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs zu den Jahren 1997 bis 1999, nach dem die Finanzämter den Angaben der Steuerpflichtigen weitgehend ohne erkennbare Nachprüfung folgten. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes sind allerdings nicht sakrosankt, sondern sie können von den Beteiligten oder auch Dritten einer gerichtlichen Nachprüfung unterzogen werden. (Quelle: Süddeutsche Online)