Die Gasag hat allerdings Einspruch beim Landesamt für Bauen, Wohnen und Verkehr in Dahlwitz-Hoppegarten eingelegt, das mit der Planfeststellung betraut ist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Klägerin hatte beanstandet, dass keine luftverkehrsrechtliche Planfeststellung vorliege. (Quelle: DIE WELT 2001)
Es handele sich daher um eine sogenannte "privatnützige Planfeststellung". (Quelle: DIE WELT 2001)