Ansonsten würde trotz der Lohnfortzahlung der Arbeiter seinen Verdienstausfallschaden vom Schädiger (eventuell anteilig wegen Mitver- schuldens)-[Mitverschuldens] verlangen können, da die Lohnfortzahlung nicht dem Schädiger zum Vorteil gereichen soll. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)