Die einzige Ausnahme besteht bei Gefahr im Verzuge - dann muss unverzüglich eine nachträgliche Zustimmung des Parlaments eingeholt werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Einzige Ausnahme: bei Gefahr im Verzuge. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Vermutlich habe im angesprochenen Fall "Gefahr im Verzuge" vorgelegen, erklärt der Zollchef. (Quelle: Neues Deutschland 2002)