Der Vermieter kann allerdings in der Regel keine Mängelbeseitigung mehr durchsetzen, wenn er auf diese Weise bestätigt hat, die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückbekommen zu haben. (Quelle: Süddeutsche Online)
Er kenne die deutschen Regeln nicht und gehe derzeit davon aus, die Auszahlungen seien auf legale Weise und nach ordnungsgemäßem Verfahren zustande gekommen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Folge: zwei Sicherheitsebenen waren über circa zwei Wochen hinweg nicht in ordnungsgemäßem Zustand. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)