Wir tolerieren heute die Möglichkeit, dass eine Abtreibung straffrei bleibt, wenn die Schwangere befürchten muss, ein schwerbehindertes Kind zur Welt zu bringen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Aber der Bundesgerichtshof sagt, zuletzt tat er dies in der vorigen Woche: Der Mensch ist ein Schaden, zumal als schwerbehindertes Kind - ein Schaden, der den Eltern zu ersetzen ist. (Quelle: Die Zeit 2002)
Das gilt auch, wenn Eltern ihr schwerbehindertes Kind beispielsweise zur Ausbildungsstätte fahren müssen. (Quelle: Süddeutsche Online)